Werkvertrag

Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung und schreiben personenbezogene Hauptwörter meistens in der männlichen Form. Dies ist als neutrale Formulierung gemeint, mit der wir ohne jegliche Diskriminierung alle Menschen gleichermaßen ansprechen. 

Werte Referentin!
Werter Referent!
Bitte lesen Sie unten den Werkvertrag zu Ihrem Webinar und bestätigen Sie uns Ihr Einverständnis am Ende des Vertrags per E-Mail-Button. In der Checkliste haben wir wichtige Dinge zusammengefasst. Bitte senden Sie uns Ihre Honorarnote nach dem Webinar und beachten Sie die Anfordernisse an die Rechnungslegung. Wir haben für Sie Beispiele erstellt. pet-webinar und sail-webinar sind Unternehmen von vet-webinar und dieser Werkvertrag hat auch da Gültigkeit.

Vielen Dank!

Checkliste Referent
Musterrechnung umsatzsteuerfrei nach Österreich
Musterrechnung mit Umsatzsteuer nach Österreich
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Werkvertrag über die Erstellung eines Website-Beitrags / Webinars

abgeschlossen zwischen

vet-webinar GmbH
Argentinierstraße 43/6
1040 Wien
Austria
ATU78393409

im Folgenden kurz „vet-webinar“ genannt,

und

der Referentin/dem Referenten im Folgenden kurz „Werkunternehmer“ genannt. Nachstehend gemeinsam „die Vertragsparteien“.

1.    Website-Beitrag/Webinar

1.1.   Der Werkunternehmer erstellt für die vet-webinar unter ausschließlicher Zuhilfenahme eigener Ressourcen und Betriebsmittel einen Website-Beitrag.
1.2.    Der Website-Beitrag besteht aus

  • Erstellung einer Präsentation erstellt z.B. mit Microsoft PowerPoint;
  • Mitschnitt/Webinar zur Präsentation in der Dauer von ca. 60 Minuten;
  • Fragenbeantwortung nach Präsentation;
  • Erstellung von (Prüfungs-) Fragen (samt Antworten) zur Präsentation
    (a) zwei Multiple Choice Fragen mit 3-5 Antwortmöglichkeiten, aber nur einer richtigen Antwort, für die Präsentation
    (b) drei Multiple Choice Fragen mit jeweils 3-5 Antwortmöglichkeiten, aber nur einer richtigen Antwort für die Ausstellung des Teilnahmezertifikats. 

1.3.    Zur Erstellung und Vortrag der Präsentation:

Die Webinar-Kunden sehen den präsentierenden Werkunternehmer nicht und achten viel intensiver auf die einzelnen Folien der Präsentation. Dementsprechend informativ, interessant und ansprechend sollten diese gestaltet sein. Den Wegfall der Körpersprache sollte man mit der Stimme wettmachen. Man sollte auf eine schwungvolle Präsentation, sowie eine Minimierung von Pausen und “Ähms” achten. Weiters sollte man darauf achten klar und deutlich, nicht zu rasch, aber trotzdem nicht monoton vorzutragen. Es ist essentiell, dass der Werkunternehmer ein Headset verwendet, wobei USB Geräte bessere Qualität liefern und daher empfohlen werden. Bluetooth oder WiFi Headsets sollen nicht verwendet werden, da es hier häufig zu Interferenzen und schlechter Aufnahmequalität kommt. Das Webinar kann vom Werkunternehmer von überall aus gehalten werden, wichtig ist jedoch eine zuverlässige und schnelle Internetverbindung (kein mobiles Internet oder kostenfreie Internetzugänge in Hotels oder Gastronomie). Eine Verbindung über LAN statt WLAN ist dringend anzuraten. Weiters bitten wir darum die Internetgeschwindigkeit mindestens 2 Wochen vor dem Webinar zur gleichen Uhrzeit mittels z.B. www.speedtest.net/de/ zu testen und uns die Ergebnisse für “Up-” und “Down-Geschwindigkeit” per E-Mail bekannt zu geben. Sollten Videos abgespielt werden müssen diese im Vorfeld als mp4 an vet-webinar geschickt werden. Sie werden dann direkt über die Software abgespielt. Ein Integration in die PowerPoint Präsentation wird nicht unterstützt. Die Anzahl der Videos ist limitiert auf 20. Nach jeweils 15 Minuten sollte eine Folie mit dem Aufruf nach “Fragen?” eingebaut werden. In diesen Pausen werden die vom Werkunternehmer vorbereiteten Fragen von den Teilnehmern beantwortet und die Ergebnisse sofort mittels Balkendiagramm dargestellt. Die Ergebnisse sind vom Werkunternehmer als Teil des Website-Beitrags sogleich zu besprechen. Teilnehmer können nicht über Mikrophon Fragen stellen, sondern tippen diese in den Chat. Die Fragen werden in den beiden Pausen, sowie am Ende des Webinars vom Host/Moderator des Webinars an den Werkunternehmer mündlich zur Beantwortung gestellt. Die einzige Möglichkeit, dass der Werkunternehmer während des Webinars vet-webinar bei einem Problem kontaktiert, ohne dass die Teilnehmer dies merken, ist das Chatfenster rechts unten im Bedienungsfeld. Daher empfiehlt es sich dieses nicht zu minimieren. Muss der Werkunternehmer unmittelbar antworten, dann tunlichst nur an den “Organiser” des Webinars (auswählbar über Drop-Down-Menu), da ansonsten alle Teilnehmer mitlesen könnten.

1.4.    Anforderungen an das System des Werkunternehmers entnehmen Sie bitte unter folgendem hier.

1.5.    Probelauf: Der Werkunternehmer wird einen Zeitpunkt für den Test der Webinarsoftware vor dem Webinar vereinbaren. Zu diesem Zeitpunkt sollte die Präsentation fertig erstellt sein.

1.6.    Abschlusstest: Die Webinar-Kunden müssen um eine Teilnahmebestätigung zu erhalten einen Multiple Choice Test mit  3  Fragen absolvieren. Wir bitten die Vortragenden diese Multiple Choice Fragen mit jeweils 3-5 Antwortmöglichkeiten, aber nur einer richtigen Antwort vorzubereiten und spätestens 28 Tage vor dem Webinar an office@vet-webinar.com zu senden.

1.7.    Der Werkunternehmer hat die angeschlossene Checkliste zu beachten.

2.    Werklohn

2.1.    Der Werklohn wurde vorab vereinbart und versteht sich exklusive allfällig verrechneter gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Auszahlung erfolgt nach vollständig erbrachter Leistung und nach Vorlage der Rechnung.
2.2.    Durch den Werklohn sind sämtliche Aufwendungen, die der Werkunternehmer in Erfüllung dieses Vertrages entstehen, abgegolten. Ein allfälliger Ersatz in Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen entstehender Aufwendungen erfolgt nur nach vorheriger gesondert zu treffender schriftlicher Vereinbarung mit vet-webinar.
2.3.    Der Anspruch auf den vereinbarten Werklohn besteht nur bei rechtzeitiger, vollständiger und ordnungsgemäßer Erfüllung des Auftrages. Unterbleibt die Leistungserbringung aus welchem Grund auch immer, sei es auch durch Krankheit, auch nur zum Teil, gebührt insoweit kein Werklohn.
2.4.    Der Werkunternehmer ist verpflichtet, den empfangenen Werklohn im Veranlagungswege etwaig selbst zu versteuern. Ebenso hat der Werkunternehmer für die etwaige Abfuhr von Sozialversicherungsbeiträgen bzw. den Abschluss einer eventuellen Pflichtversicherung selbst zu sorgen.

3.    Weisungsfreiheit

3.1.    Der Werkunternehmer erbringt die Leistung auf freier und selbständiger Basis und unterliegt hinsichtlich des arbeitsbezogenen Verhaltens keinerlei persönlicher Weisungen.
3.2.    Der Werkunternehmer ist bei der Abhaltung des Webinars an keinen Ort gebunden.
3.3.    Der Werkunternehmer garantiert, dass allgemein wirtschaftliche und persönliche Unabhängigkeit von vet-webinar besteht.

4.    Nutzungs- und Verwertungsrechte

4.1.   Der Werkunternehmer räumt vet-webinar das Werknutzungsrecht (einschließlich dem Recht der Bearbeitung, insbesondere um nicht benötigte Informationen wie Zwischenfragen oder die Einführungsrede aus der Aufzeichnung des Vortrags zu entfernen) an den im Rahmen des gegenständlichen Werkvertrages geschaffenen und erarbeiteten Werken und Ergebnissen ein. Die Übertragung dieser Rechte ist mit dem vereinbarten Werklohn abgegolten. vet-webinar wird das Recht zur Bearbeitung nur dafür verwenden, nicht benötigte Informationen wie Zwischenfragen oder die Einführungsrede aus der Aufzeichnung des Vortrags zu entfernen. Der Inhalt des Vortrags wird nicht verändert.
4.2.    Bei der Erbringung der Leistungen hat Werkunternehmer eigenverantwortlich alle urheberrechtlichen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Von vet-webinar wird für Rechtsverletzungen keine Haftung übernommen bzw. ist diese gegebenenfalls schad- und klaglos zu halten. Vergleiche in diesem Zusammenhang die Regelungen in den vet-webinar Kunden-AGB.

5.    Vertretungsbefugnis

5.1.   Der Werkunternehmer kann sich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen auf eigene Kosten und eigenes Risiko geeigneter Vertreter/innen bedienen. vet-webinar ist die Tatsache der Vertretung und die Person des Vertreters/der Vertreterin rechtzeitig bekannt zu geben. vet-webinar ist berechtigt, der Vertretung aus berechtigten Interessen zu widersprechen. Durch die Vertretung entsteht zwischen vet-webinar und dem Vertreter/der Vertreterin kein Vertragsverhältnis.

6.    Geheimhaltungspflicht

6.1.   Der Werkunternehmer ist hinsichtlich aller im Rahmen dieser Vertragserfüllung bekannt gewordenen Tatsachen und von seiten vet-webinar oder seitens Dritter im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zugänglich gemachten Informationen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
6.2.   Der Werkunternehmer hat die genannte Geheimhaltungspflicht an ihre/seine Vertretung, Gehilfen oder sonst mit diesem Werkvertrag beauftragte Dritte zu übertragen.
6.3.    Daten aus Datenanwendungen, die dem Werkunternehmer im Zusammenhang mit diesem Vertrag anvertraut wurden oder zugänglich gemacht werden, hat dieser unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen Daten besteht (Datengeheimnis gemäß Österreichischem Datenschutzgesetz § 6).
6.4.    Der Versand von Webmails/Werbesendungen an vet-webinar-Kunden ist nicht zulässig.

7.    Verfall von Ansprüchen

7.1.    Ansprüche aus diesem Vertrag sind bei sonstigem Ausschluss innerhalb von 6 Monaten ab Entstehen des Anspruches gerichtlich geltend zu machen.

8.    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

8.1.    Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht unter Ausschluss der österreichischen Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts anwendbar.
8.2.    Ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für den ersten Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständige Gericht.

9.    Sonstiges

9.1.    Die Vertragspartner halten als ausdrücklich vereinbart fest, dass hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen kein arbeitsrechtliches Dienstverhältnis begründet wurde und wird und arbeitsrechtliche Bestimmungen auf das gegenständliche Vertragsverhältnis keine Anwendung finden. Es handelt sich um keine lehrende oder vortragende Tätigkeit iSd § 25 Einkommenssteuergesetz (EStG).
9.2.    Der Werkunternehmer bestätigt, alle Angaben gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichtet sich, allfällige Änderungen vet-webinar umgehend zu melden. Beitragsnachzahlungen, die vet-webinar aufgrund unrichtiger Angaben von Werkunternehmer erwachsen, sind vet-webinar über Aufforderung umgehend zu ersetzen.
9.3.    Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Schriftform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Von diesem Formerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
9.4.    Der Werkunternehmer erklärt, den Vertrag frei von Irrtum, List oder Furcht sowie ernstlich abgeschlossen zu haben.
9.5.    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags nichtig, undurchführbar und/oder ungültig sein oder werden, so hat dies nicht die Nichtigkeit, Undurchführbarkeit und/oder Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsteile verpflichten sich für diesen Fall anstelle der nichtigen, undurchführbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchführbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck (wirtschaftlich) am nächsten kommt. Analoges gilt hinsichtlich etwaiger Lücken.

Bitte zeichnen Sie diesen Werkvertrag mit dem Ausfüllen des Formulars unten.

Wenn das Formular unten für Sie nicht funktioniert, dann senden Sie bitte ein E-Mail an contract@vet-webinar.com mit Namen, Webinar-Titel, Webinar-Datum und dieser Bestätigung: Ich habe den Werkvertrag über die Erstellung eines Website-Beitrags / Webinars gelesen, ‏verstanden und angenommen.

Hinweis: Wird für den Live-Termin im Falle von technischen Störungen benötigt und keinesfalls an externe weiter gegeben.